Samstag, 2. April 2016

Keine E-Zigaretten mehr für Jugendliche

Ab 01.04.2016 - KINDER- UND JUGENDSCHUTZGESETZ

Keine E-Zigaretten mehr für Jugendliche
Bisher verbot das Kinder- und Jugendschutzgesetz nur die Abgabe von Tabakwaren. E-Zigaretten, E-Shishas und deren Füllflüssigkeiten befanden sich in einer Grauzone.
Doch ab dem 1. April 2016 ist Schluss damit. Selbst die Liquids, die kein Nikotin enthalten, dürfen nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Denn auch die verlockenden Fruchtaromen ohne Nikotin enthalten gesundheitsschädliche Stoffe.
Besonders Online-Händler müssen sichere Vorkehrungen treffen, damit Jugendliche diese Dinge nicht mehr kaufen können. Ansonsten drohen Veranstaltern oder Gewerbetreibenden Bußgelder bis 50 000 Euro.
Quelle / Volltext Bild.de 

Mittwoch, 10. Februar 2016

Inverkehrbringen nikotinhaltiger Liquids für E-Zigaretten laut BGH strafbar

Presseschau - Für Sie gelesen

Mit einem nun veröffentlichten Urteil wirbelt der Bundesgerichtshof (BGH) das Geschäft mit E-Zigaretten gehörig durcheinander. Demnach ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen nikotinhaltiger Verbrauchsstoffe für E-Zigaretten derzeit strafbar. Der daraus folgende Verkaufsstopp für Liquids und Basen wirft bei Händlern wie Konsumenten jetzt viele Fragen auf.
Was ist beim Handel mit E-Zigaretten strafbar?
Auslöser für die Entscheidung war die Verurteilung eines Mannes, der einenOnline-Shop für E-Zigaretten betreibt. Darüber verkaufte er insbesondere auch das beim E-Zigarettenkonsum verbrauchte Liquid. Diese Flüssigkeit wird beim Zug an der E-Zigarette elektronisch erhitzt, dadurch verdampft und anschließend eingeatmet. Liquids gibt es dabei in vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen. In der Regel enthalten sie dabei Propylenglykol, Glycerin, Aromastoffe, destilliertes Wasser, Ethanol und mitunter auch Nikotin in unterschiedlicher Konzentration. Die Stoffe Propylenglykol, Glycerin, Ethanol und Nikotin waren dabei der Grund, warum der Mann im Juni 2013 durch dasLandgericht Frankfurt/Main zu 90 Tagessätzen à 90 Euro (Az.: 5/26 KLs 13/12) verurteilt wurde, was der BGH in der daraufhin gegen das Urteil eingelegten Revision für rechtmäßig erklärte.
Nur Nikotin aus Tabakpflanzen betroffen
Denn nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG (Vorläufiges Tabakgesetz) und der dazu erlassenen Tabakverordnung (TabV) ist es verboten, Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, in den Verkehr zu bringen. Hier geht der BGH davon aus, dass es sich bei dem Nikotin im angebotenen Liquid um ein Tabakerzeugnis handelt, denn es sei aus Rohtabak – also aus natürlichen Tabakpflanzen – gewonnen worden (§ 3 VTabakG). Dass dabei letztlich nur das darin enthaltene Nikotin und nicht der Rohtabak genutzt werde, spielt aus Sicht des BGH für die Einordnung keine Rolle. Auch auf den Nikotingehalt kommt es nicht an. Daher sind ausnahmslos alle nikotinhaltigen Liquids unabhängig von ihrem Nikotingehalt betroffen. Schlussendlich bedeutet diese Betrachtungsweise aber, dass Liquids ohne Nikotin und solche mit nicht aus Tabakpflanzen gewonnenem Nikotin dem Verbot und dementsprechend dem Straftatbestand nicht unterfallen.
Mit Blick auf den anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen geht der BGH davon aus, dass der orale Gebrauch weit zu verstehen ist. Es genügt demnach, ein Tabakerzeugnis irgendwie durch den Mund aufzunehmen, was beim Inhalieren des Liquiddampfs der Fall ist.
Unter Inverkehrbringen versteht der BGH letztlich bereits das Vorrätighalten zum Verkauf. Bei dem verurteilten Händler wurden daher über 15.000 Fläschchen aus seinem Warenbestand beschlagnahmt.
Ethanol, Propylenglykol, Glycerin unzulässige Inhaltsstoffe
Einen weiteren Strafgrund bildete das enthaltene Propylenglykol, Glycerin und Ethanol. Diese gehören zu den Stoffen, die beim Herstellen von Tabakerzeugnissen nicht verwendet werden dürfen und entsprechend nicht gewerbsmäßig in den Verkehr gelangen dürfen. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 1 Nr. 2 VTabakG und Anlage 1 der TabV. Ethanol dürfte demnach gar nicht, Propylenglykol und Glycerin nur in geringen Konzentrationen in Tabakerzeugnissen enthalten sein. Im Liquid bildeten die letzten beiden Stoffe den Hauptbestandteil. Propylenglykol findet sich unter anderem auch in Cremes und Nahrungsmitteln und dient zur Feuchthaltung, weshalb es auch Bestandteil anderer Tabakerzeugnisse ist. Beim Konsum von E-Zigaretten intensiviert das Propylenglykol dabei den Geschmack. Glycerin sorgt dagegen für einen besseren Durchfluss des Liquids und mehr Dampf.
Was müssen Verbraucher durch das E-Zigarettenurteil befürchten?
Verbraucher müssen durch das Urteil keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten, da es um das Inverkehrbringen entsprechender Tabakerzeugnisse geht. Der Erwerb ist somit nicht strafbar. Allerdings ist beim offiziellen Angebot nikotinhaltiger Liquids mit einer Verknappung zu rechnen, da Händler diese aus dem Sortiment nehmen, um einer Bestrafung zu entgehen. Für Jugendliche besteht ohnehin bald ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten bzw. E-Shishas, der elektronischen Variante der Wasserpfeife. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 28.01.2016 beschlossen.
Wie geht es nach dem Urteil weiter mit der E-Zigarette?
Drei Millionen Menschen sollen inzwischen regelmäßig zur E-Zigarette greifen. Für einige Dampfer hat die E-Zigarette die normale Zigarette ganz oder teilweise ersetzt. Dementsprechend relevant ist aber auch das Nikotin beim „elektronischen Glimmstengel“, das für das Suchtpotenzial beim Tabakgenuss hauptverantwortlich ist. Das BGH-Urteil fällt dabei genau in eine Zeit, in der die 2014 von der EU verabschiedete Tabak-Richtlinie (2014/40/EU) in Kürze in nationales Recht umzusetzen ist. Konkret muss das in Deutschland bis 20.05.2016 geschehen. Dabei zielt der vorliegende Gesetzentwurf auf eine weitere Regulierung der E-Zigarette ab. In vielen Fällen wird das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mit Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, die gesetzlichen Vorgaben mittels Rechtsverordnungen auszugestalten.
Änderungen betreffen Anforderungen an die Produktsicherheit nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter, darunter Auslaufschutzmechanismen und Kindersicherungen. Für Liquids und Basen soll die maximale Nikotinkonzentration auf 20 mg/ml begrenzt werden. Das würde bedeuten, dass die momentane Strafbarkeit entsprechend entfällt. Nachfüllfläschchen sollen nur noch maximal 10 ml fassen dürfen. Für einzelne Aromen soll es Verbotsmöglichkeiten geben. Die Werbebeschränkung für E-Zigaretten soll der von Tabakerzeugnissen gleichgestellt werden.
Fazit: Der BGH hat die Verurteilung eines E-Zigarettenhändlers wegen Inverkehrbringens nikotinhaltiger Liquids bestätigt. Nach dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie würde die entsprechende Strafbarkeit aber künftig zumindest teilweise wieder entfallen.
(BGH, Urteil v. 23.12.2015, Az.: 2 StR 525/13)

Quelle : www.Anwalt.de 

Dienstag, 9. Februar 2016

Wegweisendes Urteil : BGH erklärt Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten für strafbar

Presseschau - Für Sie gelesen: 

Der Handel mit Flüssigkeiten für E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs derzeit in Deutschland strafbar. 
Allerdings ist die Rechtslage noch im Umbruch.
Bis Ende Mai muss eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht umgesetzt sein, die den Handel mit E-Zigaretten auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen damit Flüssigkeiten für E-Zigaretten zugelassen werden, die einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem nun vorerst einen Riegel vorgeschoben, indem er den Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten für strafbar erklärte. Das Urteil der Karlsruher Richter beruht auf dem derzeit gültigen Vorläufigen Tabakgesetz.

Auch der Handel mit sogenannten Liquids ist strafbar


Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage bislang unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.

In seiner Entscheidung vom 23. Dezember stuft der zuständige Strafsenat Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, nun dennoch als Tabakerzeugnis ein. Für solche Erzeugnisse ist nach den bisherigen Regelungen die Beimischung bestimmter Stoffe untersagt. Laut Urteil stellt das auch den Handel mit den Liquids für E-Zigaretten unter Strafe - denn diese Flüssigkeiten enthalten in der Regel solche Beimischungen wie Ethanol, Glyzerin und oft auch verschiedene Aromastoffe.

"Ein Urteil ohne Wert"


Die Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Händler, der solche Flüssigkeiten für elektrische Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat. Dass die vertriebenen Liquids gar keinen Rohtabak mehr enthielten, spielte für die Entscheidung keine Rolle. (Az. 2 StR 525/13)

Was das Urteil für die rund 5500 Verkaufsstellen in Deutschland in den kommenden Monaten bedeutet, war vorerst unklar. Nach Angaben des Verbands des eZigarettenhandels enthalten etwa 95 Prozent aller Liquids Nikotin, das in den allermeisten Fällen aus Tabak hergestellt ist.
 Der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel zeigte sich in einer ersten Reaktion verärgert über die Entscheidung. „Im Grunde ist das ein Urteil ohne Wert“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Trotzdem wird für 90 Tage ein illegaler Raum geschaffen.“

Quelle / Volltext: Focus

Sonntag, 31. Januar 2016

Angebot

Wir bieten Gebrauchtgeräte an:

1 Stück  

Kangertech EMOW Mega




Kangertech EMOW Mega

War nur 6 Wochen in Gebrauch 

Unser Preis:  19,00 EURO


Das sagen Nutzer bei Amazon zu diesem Gerät:

Verifizierter Kauf
Ich wurde dank dieser e-Zigarette vom Raucher zum Dampfer.

Die Angaben von "bodenseefisch" am 25. Februar 2015 sind einfach Falsch. Da wird anscheinend ein anderes Produkt beschrieben.
Der Akku hat 1600mAh nicht 1300mAh, die Füllmenge ist 2,8ml nicht 1,8ml, das mit dem 3x drücken gibt es nicht, der Durchmesser ist 19 mm und nicht 16,5 mm usw. ....

Mir ist das Gerät auch schon vom Tisch auf einen Betonboden gefallen, hat aber nur einen leichten Kratzer abbekommen.
Da ich ein starker Raucher war ca. 50-60 Zigaretten am Tag komme ich nicht ganz mit einer Akkuladung am Tag aus und benötige ca. 1,5 Tankfüllungen pro Tag.

Als Ersatz-Akku habe ich mir den Kangertech IPOW 2 1600mAh mit Ladezustandsanzeige und Micro-USB-Anschluss zum Laden besorgt.
Damit ist Dampfen und gleichzeitig Laden, möglich.

Ich kann dieses Gerät nur empfehlen!

Wenn Ihnen diese Kundenmeinungen zusagen können Sie auch hier ein Neugerät erwerben:


Freitag, 29. Januar 2016

Raucherfriedhof

Im Rahmen der Presseschau gefunden:

Auf dieser Seite listen wir prominente Persönlichkeiten auf, bei denen wir mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie aufgrund ihres Rauchens gestorben sind (ab 2015). Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass der Krebstod ein typischer Rauchertod ist, der erst nach Jahrzehnten auftritt. Rauchen ist auch die bedeutendste Ursache für das Auftreten von COPD und erhöht deutlich das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Zwei von drei Rauchern sterben - meist vorzeitig - an ihrer Sucht. 

Raucherfriedhof

E-Zigarette explodiert

Presseschau - Für Sie gelesen:

Rauchen gefährdet die Gesundheit. Dass das auch auf den Genuss von E-Zigaretten zutreffen kann, musste ein Mann in Köln leidvoll erfahren. Seine E-Zigarette explodierte, er wurde schwer verletzt.

Am Samstag ist ein 20-jähriger Kölner beim Rauchen einer E-Zigarette schwer verletzt worden. Der Mann musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

Gegen 15 Uhr suchte der junge Mann ein Geschäft in der Kölner Innenstadt auf. Nach bisherigen Ermittlungen wollte er dort einen neuen Akku sowie einen neuen Verdampferkopf für seine E-Zigarette kaufen.
Da er das Mittelteil des elektronischen Verdampfungsgeräts bei sich hatte, fragte er nach den beiden fehlenden Ersatzteilen. Die neu zusammengestellte E-Zigarette probierte der 20-Jährige noch im Geschäft aus.
Unmittelbar nachdem er daran gezogen hatte, explodierte das Gerät. Der Mann erlitt schwere Schnitt- und Brandverletzungen. Zudem verlor er durch die Detonation mehrere Zähne.
Der Angestellte alarmierte unverzüglich Rettungskräfte, die den Verletzten in ein Krankenhaus brachten. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. 
Quelle / Volltext RP Online

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News:



Suchergebnisse


28.01.2016 BERLIN. Berlin  - Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Bundestag schloss eine entsprechende Gesetzeslücke. Bislang waren elektronische Zigaretten vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen, weil sie keinen Tabak enthalten.
Quelle / Volltext: General Anzeiger 

Donnerstag, 21. Januar 2016

Zitat:


Peter Hajek:

„Das Inhalieren von eZigarettendampf ist 

möglicherweise nicht so gesund wie klare Bergluft,

aber es ist viel besser, als Tabak zu rauchen.“

Presseschau - Für Sie gelesen:

Marlboro E-Zigarette iQOS verdampft pulverisierten Tabak

Trotz politischem Gegenwind erfreut sich die E-Zigarette auch weiterhin wachsender Popularität. Auch die Tabak-Industrie sieht in dem neuen Produkt mittlerweile einen ernstzunehmenden Konkurrenten. In Ländern wie Österreich hat man die Dampfer bereits erfolgreich in das Tabakmonopol aufgenommen, obwohl man nur in den wenigsten Liquids wirklich, abseits des Nikotin, Bestandteile von Tabak finden kann. Übernehmen wir diese Logik auf andere Bereiche dürften Burger in Zukunft wohl nur noch von McDonals verkauft werden und Kaffee gibt es nur noch bei StarBucks. Fakt ist, dass der Konsum von Zigaretten weltweit stagniert. Die geschätzten 3 Millionen Dampfer allein in Deutschland dürften da wohl auch Ihren Teil beitragen. Natürlich weiß man das auch bei großen Playern wie Philip Morris, British American Tabacco, Japan Tabacco oder Imperial Tabacco. Neben Lobby-Arbeit kauften die Konzerne in naher Vergangenheit auch im großen Stil kleinere E-Zigaretten-Hersteller auf. Philip-Morris testet derzeit in Japan erste E-Zigaretten Produkte die statt den herkömmlichen Liquids pulverisierten Tabak verdampfen.


Wenn der letzte Satz stimmt dann ist auch in diesem Bereich nur noch SCHLIMMES zu befürchten.
Die Tabakmafia will sich auch hier ihre Gewinne sichern.

Mittwoch, 20. Januar 2016

E-Zigarette Liquids Test


Praktisch alle Liquids (mit Nikotin) im Test enthalten krebserregende Substanzen wie Formaldeyd, Acetaldehyd oder Crotonaldehyd. Die Konzentrationsmenge ist jedoch meistens geringer als bei herkömmlichen Zigaretten. 
Die Erkenntnis: Gesundheitlich garantiert unbedenklich ist es gar nicht zu Rauchen oder zu Dampfen. Für bisherige TabakraucherInnen ist die E-Zigarette weniger schädlich als die herkömmliche Zigarette

Quelle: SRF, Kassensturz, 29.04.2014




Die Industrie ködert bereits  auch Kinder 


New Yorker Restaurants verbieten die E-Zigarette



Wie schädlich ist die E-Zigarette ?




Montag, 18. Januar 2016

Schockfotos für Raucher funktionieren

Faule Zähne, verkrebste Lungen: Deutsche Raucher müssen sich auf Schockbilder auf ihren Zigarettenschachteln einstellen. Ab Mai will die Regierung so von Glimmstengeln abschrecken. Eine Psychologin hat nun gezeigt, dass die Taktik aufgehen könnte.

Faule Zähne, verkrebste Lungen: Deutsche Raucher müssen sich auf Schockbilder auf ihren Zigarettenschachteln einstellen. Ab Mai will die Regierung so von Glimmstengeln abschrecken. Eine Psychologin hat nun gezeigt, dass die Taktik aufgehen könnte.

Faule Zähne, verkrebste Lungen: Deutsche Raucher müssen sich auf Schockbilder auf ihren Zigarettenschachteln einstellen. Ab Mai will die Regierung so von Glimmstengeln abschrecken. Eine Psychologin hat nun gezeigt, dass die Taktik aufgehen könnte.


Sonntag, 10. Januar 2016

6.3.2016 Dortmund Nichtraucherseminar

10.01.2016 Dortmund Nichtraucherseminar

In Dortmund findet das Seminar am 10.1.2016 in der Praxis für Körper und Kopf in der Saarlandstr. 76-80 statt.

Folgetermine sind  am 6,März 2016 3.4.2016 und 30.4.2016 

Gebühren für das Raucherentwöhnung-Seminar

Das psychologische Seminar Glücklicher Nichtraucher (einschließlich der ausführlichen Teilnehmer-Unterlagen) kostet 198 Euro. 
  

Dieses Seminar ist bei der Zentralen Prüfstelle Prävention der gesetzlichen Krankenkassen unter der Kurs-ID-Nummer: 20121201-310386 zertifiziert. Bittediese Kurs-ID-Nummer bei Ihrer Krankenkasse angeben.
Fast alle gesetzlichen Kassen bezuschussen das Seminar (mit 75 Euro bis zu 198 Euro).
  
Für die ergänzenden Maßnahmen (Mesotherapie, Essenz): 35 EUR
(umsatzsteuerfrei gemäß Par. 4 Nr. 14 UStG, nicht krankenkassenzuschussfähig).
Selbstverständlich ist auch eine ausschließliche Buchung des psychologischen Seminars ohne ergänzende Maßnahmen (Mesotherapie, Essenz) möglich.

Die Termine für viele weitere Städte finden Sie ebenfalls hier. 

Fragen oder Wünsche?

Für Anmeldungen, Setzen auf die Warteliste oder zum Vormerken für ein späteres Seminar:
  
Info-Telefon: 030 - 321 23 01 (Mo. - Fr. von 09.00 - 18.00 Uhr).

Oder nutzen Sie nebenstehendes Anmeldeformular.
  
Bei Fragen zur Bezuschussung durch Krankenkassen informieren Sie sich bitte unter 030 - 3212301 (Mo. - Fr. von 09.00 - 17.00 Uhr).
  


Weitere Infos: www.gluecklicher-nichtraucher.de/seminare/dortmund

Video


Aktion 2016

Herzlichen Glückwunsch !

Sie haben es geschafft ihre Sucht in den Griff zu bekommen und wollen jetzt auch das E-Zigarettengerät wieder loswerden ?

Nach erfolgten Hypnosebehandlungen ist die Vernichtung der letzten Zigarettenpackung ein symblischer Akt:

Ab in die Tonne damit !

Aber teure E-Zigarettengeräte sollte man nicht einfach so entsorgen. 

Sie können zwar versuchen Ihre Altgeräte bei Ebay zu versteigern aber da besteht ein deutliches Überangebot.

Die Alternative: 

Schicken Sie es uns, damit wir es als Leihgerät wieder einem starken raucher zur Verfügung stellen können, der auf diesem Weg vielleicht auch von der Sucht loskommt.

Ihr Reinhard Göddemeyer

Aktion 2016

Mit unserer Aktion 2016 können auch Sie Nichtraucher werden.

Wir bieten ab sofort E-Zigaretten als Leihgeräte für eine Ausleihzeit von drei Monaten an.
So können Sie als starker Tabakraucher durch die Nutzung einer gesundheitlich offensichtlich weniger schädlichen E-Zigarette versuchen Ihre Sucht in den Griff zu bekommen.

Nach Ablauf der Leihfrist senden Sie uns das Gerät zurück oder erwerben es zum feststehenden Kaufpreis.

Melden Sie sich per Mail unter bs-partners-ltd@gmx.de bei uns, wenn Sie ein Leihgerät wünschen.

Ihr Reinhard Göddemeyer

2016 Nichtraucher werden

2016 Nichtraucher werden !